
Bald brennen wieder die Osterfeuer. Der beliebte Brauch muss allerdings, wie die Stadt betont, angemeldet werden – und zwar bis zum 9. März. Osterfeuer können über das Service-Portal auf der Homepage der Stadt Schwerte angemeldet werden.
Auf dem Weg zur Anmeldung erfährt man alles Wissenswerte rund um das Abbrennen von Osterfeuern. Die Stadt hält zwölf Sicherheitstipps parat, um deren Einhaltung sie bittet. Über Details aus der Verordnung haben wir bereits berichtet.
Entzündet werden dürfen Osterfeuer nur am Gründonnerstag sowie von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 18 bis 24 Uhr. Zu beachten ist zudem, dass das Brennmaterial frühestens vier Wochen vor dem Abbrennen zusammengetragen werden darf und ein bis zwei Tage vor dem Entzünden umgeschichtet werden muss. Diese Regelung gilt dem Schutz von Kleintieren.
Verordnung
Weitere Informationen finden sich in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte vom 22. Februar 2023. Hier wird auch die Anzeigepflicht näher beschrieben.
Zuständig für Osterfeuer ist Lena Schonert aus dem Ordnungsamt. Sie ist erreichbar unter (02304) 10 43 58 oder per E-Mail an lena.schonert@stadt-schwerte.de