Startseite Werne Wernes Gastronomen müssen gleichberechtigt werden Unterschiedliche Sperrzeiten zu Sim-Jü Wernes Gastronomen müssen gleichberechtigt werden Ein Kommentar von Laura Oswald-Jüttner 25.01.2025 14:00 Uhr Der Hahnenbalken in Werne gehört faktisch nicht zum Kirmesgelände. © Laura Oswald-Jüttner Auch wenn die Regelung schon mehr als 30 Jahre gilt: Die Kneipen in der Innenstadt müssen dieselben Öffnungszeiten zu Sim-Jü haben wie die Schausteller. 1 Min Lesezeit
Unterschiedliche Sperrzeiten zu Sim-Jü Wernes Gastronomen müssen gleichberechtigt werden
Ein Kommentar von
Laura Oswald-Jüttner