
Herumliegendes Laub lässt Straßen und Alleen in Unna nicht nur ungepflegt aussehen, sondern kann bei Nässe auch eine Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer darstellen. Die Folgen, die durch herumliegendes Laub entstehen können, sind aber auch weitreichender.
Wird das Laub nur vom Gehweg auf die Straße gefegt, können dadurch die Sinkkästen verstopfen. Gerade bei Starkregenereignissen ist das fatal, da das Wasser dann nicht mehr ablaufen kann. Deshalb soll die Einhaltung der Bürgerpflicht zum Fegen von Laub in Zukunft durch den städtischen Ordnungsdienst kontrolliert werden. Das hat die Stadt Unna am Montag (21.7.) mitgeteilt.
Anwohner beziehungsweise Eigentümer verantwortlich
Die Verantwortlichkeit ist in diesem Fall klar geregelt. Anwohner sind dazu verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu reinigen. Dazu gehört laut Satzung über die Straßenreinigung der Kreisstadt Unna neben der Entfernung auch das sachgemäße Entsorgen von Laub und Blüten.
Wer bei einem Verstoß ertappt wird, muss künftig mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Deshalb appelliert die Stadt nachdrücklich an die Bürger, ihr Laub legal zu entsorgen. Entweder in der eigenen Biotonne oder am Servicehof, der sich an der Viktoriastraße befindet. Der Servicehof ist dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet.