Geburt „Gift“ oder „Arshi“: Wann Standesbeamte von Namen abraten

picture alliance / dpa
Wenn Eltern einen ungewöhnlichen Vornamen für ihr Neugeborenes wählen, suchen die Standesbeamten das Gespräch und beraten. Eltern melden ihre Kinder dort an, wo sie geboren werden – nicht am Wohnort. © picture alliance / dpa
Lesezeit

Nach der Anmeldung wird nicht gespeichert, wo die Kinder wohnen

Eine Mutter wollte ihr Kind „Gift“ nennen

Meist einigen sich Standesbeamten und Eltern bei der Namenswahl

Häufig können Eltern ihre Wünsche durchsetzen

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen