Die Kündigung einer Sanitäterin beim Unnaer Rettungsdienst Reinoldus im Zusammenhang mit der „Todesliste“ ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht geurteilt.
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Vorwurf der Klägerin: Reinoldus-Führung hat „Todesliste“ zunächst geduldet
Wann die Reinoldus-Führung von der Liste wusste, bleibt offen
Für das Gericht ist die Liste „nur“ eine Geschmacklosigkeit