
Am Nachmittag des 19. März war der Mann aus Unna mit der Bahn auf dem Weg von Königsborn nach Dortmund-Wickede, als plötzlich der Kontrolleur vor ihm stand. Die Begegnung endete für ihn mit einem Verfahren wegen Erschleichens von Leistungen, dem juristischen Begriff für eine Schwarzfahrt.
Im Prozess vor dem Amtsgericht beteuerte der Unnaer jetzt direkt nach Verlesung der Anklageschrift sichtlich zerknirscht: „Es tut mir leid, was da passiert ist. Aber das war keine Absicht.“ An sich habe er doch ein Ticket vom Jobcenter bekommen. Aber damals sei er gerade aus der Alkohol-Entgiftung gekommen. Offenbar habe er seinen Fahrschein vergessen, als er aus dem Krankenhaus entlassen worden sei. Passend dazu legte er dem Strafrichter eine Kopie des Tickets vor.
Nun hätte geklärt werden können, ob es sich tatsächlich um ein reines Versehen handelte. Doch das erwies sich als gar nicht mehr erforderlich. Der Grund: Ende April wurde der angeklagte Unnaer in einem anderen Verfahren wegen Diebstahls und Sachbeschädigung, begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Mit Blick auf diese Entscheidung, da waren sich die Vertreterin der Anklage und der Richter einig, fiel die mutmaßliche Schwarzfahrt nicht mehr großartig ins Gewicht. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Verfahren eingestellt.