
Die Abkürzung AMG setzt sich aus den Nachnamen der beiden Firmen-Gründer Hans Werner Aufrecht und Erhard Melcher und dem Ort des ursprünglichen Firmensitzes Großaspach zusammen und bedeutet zuvörderst jedoch: viel PS.
Diese hatte ein 23-Jähriger aus Bad Sassendorf am Montagabend (10. Januar) losgelassen und weil die Autobahn 44 offenbar nicht zu seiner Zufriedenheit befahrbar war, wich er kurzerhand auf den Seitenstreifen aus. Das blieb den Behörden nicht verborgen.
Wie es im Polizeibericht steht, überholte der junge Mann gegen 20.40 Uhr, auf seinem wohl vorerst letzten Trip, mit dem Boliden – übrigens auf seinen Vater zugelassen – einen Streifenwagen des Hauptzollamts Bielefeld. Er nutzte dafür hauptsächlich das rechte Pedal – daher die Geschwindigkeit von rund 200 km/h – und den Seitenstreifen der A44 Richtung Unna.
Anhalten wollte der 23-Jährige nach dem riskanten Überholmanöver zunächst allerdings nicht. Mit überhöhter Geschwindigkeit lenkte er den Mercedes AMG über einen Rastplatz mit Versorgungsweg, ignorierte Anhaltezeichen und auch das Blaulicht des ihn verfolgenden Streifenwagens. Dank des Fahrvermögens der Polizeibeamten konnte dem 23-Jährigen dann aber doch der Weg abgeschnitten werden.
Der rasende Fahrer ist kein Unbekannter
Der Fahrer ist für die Polizei kein Unbekannter und bereits in der Vergangenheit durch die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen aufgefallen. Bei der Verkehrskontrolle wurden im Fahrzeug zusätzlich auch noch waffenrechtliche Verstöße festgestellt.
Den 23-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen nach Paragraph 315d und wegen Nötigung im Straßenverkehr. Außerdem wurde ein Bericht an das Straßenverkehrsamt zwecks Überprüfung der Fahreignung des jungen Mannes gefertigt. Er dürfte jetzt vorerst genug Zeit haben, gemeinsam mit seinen drei Mitfahrern (31, 25, 24) über die immensen Gefahren überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr nachzudenken.
Ob er es seinen Kumpels im Auto zeigen wollte, wie schnell der Mercedes ist, oder ob er es aus anderen Gründen besonders eilig hatte, ist jedenfalls nicht überliefert. Aber sein Fahrverhalten wird auch vor Gericht noch für Gesprächsbedarf sorgen. Unter Umständen können ja die drei Mitfahrer hierzu dann mehr sagen, denn auch sie dürfen sicherlich im Gerichtssaal als Zeugen Platz nehmen.