Gerichtsprozess Kneipenbesucher rastet in der Kneipe „Uni“ in Unna völlig aus

Hat dem Angeklagten jemand Tropfen in sein Getränk gemischt? Der Mann, der in der Unnaer Gaststätte „Uni“ die Kontrolle über sich verlor, zieht das in Erwägung. (Symbolbild)
Hat dem Angeklagten jemand Tropfen in sein Getränk gemischt? Der Mann, der in der Unnaer Gaststätte „Uni“ die Kontrolle über sich verlor, zieht das in Erwägung. (Symbolbild) © picture alliance / dpa
Lesezeit

Auf der Anklagebank sitzt ein 34 Jahre alter Mann aus Wetter. Am 1. August vergangenen Jahres besucht er die Kneipe „Uni“ an der Morgenstraße in Unna. Zunächst verhält er sich äußerst friedlich. Doch gegen 4 Uhr gerät er plötzlich mit einem Kellner aneinander. Dieser bittet den Angeklagten, das Lokal zu verlassen.

Das will der 34-Jährige nicht. Es entsteht ein Gerangel mit dem Kellner. Eine 20-Jährige gerät dazwischen. „Ich habe mich mit Händen und Füßen gewehrt, dass ich da raus komme“, erklärt sie im Zeugenstand. Ein Unbeteiligter befreit sie aus ihrer misslichen Lage. Die Frau bemerkt, dass ihre Brille kaputt ist.

34-Jähriger nimmt Frau in den Schwitzkasten

Als das Gerangel beendet ist, geht sie deswegen zum Angeklagten, der sich vor dem Lokal im Gespräch mit dem Kellner befindet. Die 20-Jährige fasst den Wetteraner am Handgelenk. Ein Fehler, wie sich Augenblicke später herausstellt. Denn der 34-Jährige rastet aus, schnappt sich die Frau, nimmt sie in den Schwitzkasten und schleudert sie zu Boden.

Der Kellner stürzt sich auf den Mann, reißt ihn von seinem Opfer weg. Ergebnis der Nacht: eine Platzwunde am Kopf, eine Beeinträchtigung an der Wirbelsäule sowie eine Schädelprellung bei der Frau. Eine Schädelprellung, Schürfwunden, eine Platzwunde an der Augenbraue und eine Bissverletzung beim Angeklagten.

Totaler Blackout beim Angeklagten

Interessant ist, was dieser zu den Vorwürfen zu sagen hat. Er könne sich noch erinnern, gekickert zu haben: „Dann setzt es bei mir aus. Ich weiß gar nichts mehr. Ich kann mich nicht an die Frau erinnern. Ich bin erst im Krankenhaus wieder aufgewacht.“ Er glaube nicht, dass der totale Blackout durch seinen Alkoholkonsum verursacht worden war.

Er trinke öfter, aber so einen völligen Erinnerungsverlust hätte er noch nie gehabt. Er vermutet deshalb, dass ihm jemand etwas ins Glas getan hatte, oder dass er aus Versehen ein falsches Getränk vom Tisch genommen habe.

Angeklagter auffallend höflich

Der als Zeuge geladene Kellner gibt an, der Angeklagte sei vorher durch sein äußerst höfliches und freundliches Verhalten aufgefallen. Er habe sich sehr gewundert, so der 33-Jährige, dass derselbe Mann plötzlich so aggressiv gewesen sei, ihm sogar ins Gesicht gespuckt und ihn bedroht hätte.

Vorstrafen hat der 34-Jährige keine. Deshalb, und weil der Angeklagte selbst körperliche Schäden davongetragen hatte, wird das Verfahren gegen Zahlung von 900 Euro an das Wetteraner Tierheim und die Übernahme der Reparaturkosten der Brille der Frau, vorläufig eingestellt.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen