
Eines ist Heike Stenner wichtig: Sie ist keine Helikoptermutter. Vielmehr ist sie es gewohnt, dass ihre beiden Kinder (15 und 17)zum Beispiel mit dem Rad unterwegs sind, um ihre Ziele zu erreichen. „Sie sind auch oft mit dem Fahrrad zur Schule gefahren, aber das ist jetzt ja kaum noch möglich“, sagt sie.
Die Stenners wohnen an der Hertingerstraße, allerdings auf der „falschen“ Seite der Brücke über die A44, die am Wochenende abgerissen werden soll. Die Hertingerstraße ist dort bereits gesperrt, und das bekommen die Familien, die südlich der Autobahnbrücke wohnen, nun zu spüren.
Heike Stenner etwa versteht nicht, warum die Busse von Billmerich aus durch Felder zur Feldstraße umgeleitet werden, anstatt über die Türkenstraße bis zur Autobahnbrücke und ab da über die Hertingerstraße zur Feldstraße.
„Das bedeutet, dass meine Kinder nun einen Fußweg von 1,5 Kilometern haben“, sagt sie. Das Problem ist aber nicht allein die Distanz. Ihre Kinder sind sportlich – die Tochter tanzt, der Sohn spielt Fußball. „Der Weg ist einfach total gefährlich“, sagt Heike Stenner.
Fußweg ohne Bürgersteig und Beleuchtung
Sie verweist zum einen darauf, dass der Verkehr auf der Hertingerstraße durch die Sperrung bereits deutlich zugenommen hat. Zum anderen gibt es aber auch keine Bürgersteige und ausgeleuchtet ist die Straße auch nicht.
Das dürfte insbesondere in der dunklen Jahreszeit zum Problem werden. Bis Dezember soll die Sperrung dauern. „Dass dieser Termin zu halten ist, ist für mich noch nicht sicher“, sagt die Mutter.
Mutter kritisiert Planung
Ihr geht es nicht um die Baustelle an sich. „Dass die Brücke abgerissen werden muss, ist klar. Aber die Planung ist mangelhaft. Ich habe das Gefühl, dass an die Menschen hier niemand gedacht hat“, erklärt Heike Stenner. Sie hat sich per E-Mail an Bürgermeister Dirk Wigant gewendet. Aus dessen Büro hat sie eine Antwort erhalten, die sich aber vor allem auf die Erstattung von Fahrtkosten bezieht.

Christoph Ueberfeld, Leiter des Bürgermeisterbüros, verwies in einer Mail zudem auf die Rolle der Eltern, wenn es um Schulwege geht: „Der Schulträger hat im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung lediglich eine Kostenerstattungspflicht, aber keine ,Bringschuld‘ der Kinder zur Schule. Diese obliegt den Eltern in eigener Zuständigkeit.“
Auswirkungen auf das soziale Leben
Dennoch: Heike Stenner fürchtet, dass ihre Kinder auch vom sozialen Leben ein Stück weit ausgeschlossen werden. Besuche bei der Verwandtschaft auf der anderen Seite der Brücke seien schwierig, die Fahrtgemeinschaft zum Training ihres Sohnes nach Lünern, Mühlhausen oder Unna kann vorerst nicht aufrecht erhalten werden. „Hier muss noch nachgebessert werden“, sagt sie.