
Für die Berufstätigkeit von Eltern sind Betreuungsangebote für die Kinder nach Schulschluss oft entscheidend. Jedes zweite Grundschulkind in Unna geht nach der letzten Stunde nicht nach Hause, sondern in die „OGS“. Bis 2029 könnte diese Quote deutlich steigen. Von dem Jahr an gilt der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung über alle vier Grundschuljahrgänge.
Allerdings regt sich in den Kommunen Widerstand gegen diese neue Pflichtaufgabe. Die Stadt Unna will sich nun an einer Sammelklage beteiligen, die der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag in NRW für ihre Mitglieder anstreben. Die Kreisstadt am Hellweg gibt dafür 800 Euro mit in den Topf.
Unklarheit über Regeln, zu wenig Geld
Die beiden Spitzenverbände wollen klären lassen, ob der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung in dieser Form rechtens ist. Ein Gutachten, das die Verbände in Auftrag gegeben haben, sieht zumindest Zweifel: Zum einen sehen sie Verstöße gegen Rechtsgrundlagen, wenn ein Bundesgesetz im direkten Durchgriff Pflichtaufgaben für Kommunen schafft.
Zum anderen fehlen laut Gutachten Umsetzungsvorschriften auf Landesebene. Und: Das Konnexitätsprinzip, nach dem der Gesetzgeber auch die Mittel für die Umsetzung seiner Gesetzgebung bereitstellt, sei nicht eingehalten.
Die Stadt Unna spricht in einem aktuellen Papier von „erheblichen Anstrengungen“, die für die Ausweitung der Ganztagsangebote bereits erfolgt seien. Dennoch sei die Finanzierung dieser Pflichtaufgabe weiterhin unzureichend.