Verbraucherschutz Betroffener macht Mut: Wucherknöllchen sind eine Luftnummer

Der Parkplatz der früheren Volksbankfiliale an der Hertingerstraße ist ein Privatgelände, das Parken darauf ist verboten. Aber die Haftung für Verstöße liegt nicht beim Halter eines Autos, sondern beim tatsächlichen Täter, stellt nun ein Leser klar.
Der Parkplatz der früheren Volksbankfiliale an der Hertingerstraße ist ein Privatgelände, das Parken darauf ist verboten. Aber die Haftung für Verstöße liegt nicht beim Halter eines Autos, sondern beim tatsächlichen Täter, stellt nun ein Leser klar. © Marcel Drawe
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