Langzeitarbeitslose sollen 1000-Euro-Prämie erhalten wenn sie Arbeit aufnehmen

Flyer werden auf einer Tafel mit der Überschrift „Aktuelle Stellenangebote“ im Jobcenter Berlin-Mitte am Tag der Möglichkeiten angeboten.
Flyer werden auf einer Tafel mit der Überschrift „Aktuelle Stellenangebote“ im Jobcenter Berlin-Mitte am Tag der Möglichkeiten angeboten. © picture alliance/dpa
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Künftig sollen Langzeitarbeitslose eine Prämie von 1000 Euro erhalten, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen und diesen mindestens zwölf Monate behalten. Das geht aus einer Formulierungshilfe hervor, die am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Zuerst hatte „Table.Media“ darüber berichtet.

Die Anschubfinanzierung im Bürgergeld soll als Anreiz zur Aufnahme von Arbeit wirken. „Personen, die langzeitarbeitslos sind, erhalten nach einer insgesamt zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine einmalige Leistung in Höhe von 1000 Euro“, heißt es in der Formulierungshilfe. Als langzeitarbeitslos gelten Personen, die länger als zwölf Monate erwerbslos sind. In den letzten sechs Monaten müsse die Beschäftigung auch „bedarfsdeckend“ sein, heißt es weiter. Das Risiko einer schnellen Rückkehr in die Grundsicherung solle verringert werden. Nach Erhalt der Prämie gilt eine 24-monatige Sperre.

Die Anschubfinanzierung soll nicht als Einkommen auf Unterstützungsleistungen für Beschäftigte – beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag – angerechnet werden. Wer eine Arbeit aufnimmt, aber wohngeldberechtigt ist, kann also trotz der Prämie die Leistung beantragen.

Sanktionen sollen verschärft werden

In der Formulierungshilfe regelt die Bundesregierung darüber hinaus diverse Änderungen beim Bürgergeld, auf die sie sich in der Wachstumsinitiative geeinigt hatte. Beispielsweise werden die Sanktionen im Bürgergeld verschärft: Wenn ein Empfänger sich weigert, ein Arbeitsangebot anzunehmen, soll der Regelsatz sofort statt stufenweise um 30 Prozent gekürzt werden. Wer versäumt, sich zu melden, muss ebenfalls mit 30 Prozent Kürzungen rechnen. Zudem soll die zumutbare Pendelzeit für einen Job ausgedehnt werden – von zweieinhalb Stunden bei sechs Stunden Arbeit am Tag auf drei Stunden.

RND

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