Ausraster vor Gericht Hamburger Airport-Geiselnehmer wird laut

Der Flughafen-Geiselnehmer von Hamburg muss sich wegen Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung, Waffendelikten und Geiselnahme vor Gericht verantworten.
Der Flughafen-Geiselnehmer von Hamburg muss sich wegen Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung, Waffendelikten und Geiselnahme vor Gericht verantworten. © picture alliance/dpa
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Hamburger Airport-Geiselnahmer rastet aus

Kriminalbeamter: Vieles deutet auf Verzweiflungstat hin

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