
Quadratisch, praktisch, gut. Den Werbeslogan von Ritter Sport kennt vermutlich fast jeder in Deutschland. Von einer Sorte der beliebten Schokolade sollten Verbraucher allerdings momentan lieber die Finger lassen: Der Hersteller hat wegen möglicher Verletzungsgefahr eine Rückrufaktion gestartet.
Der Rückruf bezieht sich auf mehrere Chargen von Ritter Sport Joghurt. „Möglicherweise können einzelne Tafeln Kunststoffteile enthalten“, heißt es in der knappen Mitteilung der Alfred Ritter GmbH & Co. KG. Kunden sollten die gefüllte Schokolade auf keinen Fall verzehren. Die möglichen Kunststoffteile könnten innere Verletzungen verursachen, möglicherweise besteht sogar Erstickungsgefahr.
Rückrufaktion für Ritter Sport: Diese Produkte sind betroffen
Von der Rückrufaktion sind die folgenden Chargen der Joghurt-Schokolade (100 Gramm) von Ritter Sport betroffen:
- Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD): 03.02.2025, Chargennummer: H3P1 0304
- Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD): 03.02.2025, Chargennummer: H3P2 0304
- Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD): 03.02.2025, Chargennummer: H3P4 0304
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelwarnung wurde die Schokolade bei Supermärkten und Discountern in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verkauft.

Rückruf bei Ritter Sport: Keine Informationen zur Rückgabe
Ritter Sport macht selbst keine Angaben zur Rückgabe der zurückgerufenen Schokolade und zur Erstattung des Kaufpreises. Wo und wie die zurückgerufene Schokolade zurückgegeben werden kann und ob Kunden das Geld dafür zurückerhalten, geht aus der Mitteilung des Herstellers nicht hervor.
In der Regel können die von Rückrufen betroffenen Produkte aber an der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgegeben werden und Kunden erhalten dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons den vollen Kaufpreis erstattet. Verbraucher sollten sich am besten mit dem Hinweis auf den Rückruf bei ihrem Supermarkt oder Discounter melden und das weitere Vorgehen besprechen.
In dieser Woche gab es zwei Rückrufaktionen bei Aldi: Wegen möglicher Salmonellenbelastung wurden Würstchen zurückgerufen, die bei Aldi Nord verkauft werden. Auch bei Sonnenblumenkernen, die bei Aldi Nord und Aldi Süd erhältlich sind, war ein Salmonellen-Nachweis der Grund für einen Rückruf.