Bundestagswahl 2025 - die Parteien in der Übersicht Wer steht zur Wahl?

Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags. Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl statt.
Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags. Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl statt. © picture alliance/dpa
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Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag steht an: Am 23. Februar wird in Deutschland gewählt. Wahlberechtigte können die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 bereits beantragen. Welche Parteien an der Wahl teilnehmen können, hat die Bundeswahlleiterin am 14. Januar bekanntgegeben.

Parteien bei Bundestagswahl 2025: Diese zehn Parteien sind sicher dabei

Insgesamt zehn Parteien sind für die Neuwahl des Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 bereits gesetzt:

  • SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
  • CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)
  • Grüne (Bündnis 90/Die Grünen)
  • FDP (Freie Demokratische Partei)
  • AfD (Alternative für Deutschland)
  • CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.)
  • Die Linke
  • Bündnis Deutschland
  • BSW (Bündnis Sarah Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit)
  • Freie Wähler

Diese Parteien sind seit der letzten Wahl 2021 im Bundestag vertreten oder haben Abgeordnete in mindestens einem Landtag.

31 weitere Parteien sind für die Bundestagswahl 2025 anerkannt

Als Parteien für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags anerkannt hat der Bundeswahlausschuss außerdem diese Vereinigungen:

  • BP (Bayernpartei)
  • MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei)
  • BüSo (Bürgerrechtsbewegung Solidarität)
  • Gartenpartei
  • PdH (Partei der Humanisten)
  • dieBasis (Basisdemokratische Partei Deutschland)
  • Die Gerechtigkeitspartei (Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer)
  • Menschliche Welt
  • Bündnis C (Bündnis C – Christen für Deutschland)
  • Unabhängige (Unabhängige für bürgernahe Demokratie)
  • Die Partei (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative)
  • Freie Sachsen
  • Tierschutzpartei (Partei Mensch Umwelt Tierschutz)
  • Volksabstimmung (Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung)
  • CSC (Cannabis Social Club)
  • MERA25 (MERA25 – Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit)
  • ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei)
  • SSW (Südschleswigscher Wählerverband)
  • LD (Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen)
  • Die Liebe (Die Liebe Europäische Partei)
  • Volt (Volt Deutschland)
  • WerteUnion
  • DAVA (Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch
  • SGP (Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale)
  • Verjüngungsforschung (Partei für Verjüngungsforschung)
  • PdF (Partei des Fortschritts)
  • sonstige (Die Sonstigen)
  • DrA (Dr. Ansay Partei)
  • Die Neue Mitte
  • V-Partei³ (Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer)
  • Piraten (Piratenpartei Deutschland)

Fast alle dieser Parteien müssen Unterstützungsunterschriften sammeln, um endgültig zur Bundestagswahl 2025 zugelassen zu werden. Die Unterschriften müssen mit dem Wahlvorschlag der Parteien bis spätestens 20. Januar 2025, 18 Uhr, bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht werden.

Weil der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) für die Bundestagswahl 2025 als Partei nationaler Minderheiten anerkannt wurde, muss er keine Unterstützungsvorschriften vorweisen und ist auch nicht von der 5-Prozent-Klausel betroffen.

Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2025

Damit bei Bundestagswahlen (oder auch Europawahlen) nur Parteien mit ernsthaften Vorschlägen und einer nennenswerten Anhängerzahl unter den Wahlberechtigten auf den Stimmzetteln stehen, müssen nicht etablierte Parteien Unterstützungsunterschriften vorlegen. Als ’nicht etabliert‘ gelten Parteien, die weder im letzten Deutschen Bundestag, noch in einem der Landtage vertreten sind.

Kreiswahlvorschläge mit Bewerbern oder Einzelbewerbern benötigen mindestens 200 persönliche, handschriftliche Unterstützungsunterschriften. Landeswahlvorschläge nicht etablierter Parteien benötigen Unterschriften von mindestens 0,1 Prozent der bei der letzten Bundestagswahl im betreffenden Bundesland Wahlberechtigten – maximal aber 2000.

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