Tollwut bei Fledermaus in Selm festgestellt Veterinäramt rät, Hunde und Katzen zu schützen

Fledermäuse können Überträger von Tollwut sein – so wie jetzt in Selm (Symbolbild). © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
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Bei einem Fledermausfund in Selm-Bork ist eine Tollwutinfektion festgestellt worden. Dies gab das Veterinäramt des Kreises Unna in einer Pressemitteilung bekannt. Aufgrund der teils tödlichen Gefahren, die von einer Tollwutinfektion auch für Menschen ausgehen können, rät das Amt dringend davon ab, gefundene Fledermäuse zu berühren.

Fachleute des Veterinäramtes warnen insbesondere vor Kratz- und Bissverletzungen durch infizierte Tiere. Fledermäuse hätten in ihrem Insektenfressergebiss nadelspitze Zähne, mit denen sie empfindlich tief beißen können, so die Experten. Wenn sich die Tiere am Boden aufhalten oder flugunfähig wirken, könne dies bereits als ungewöhnliches Verhalten angesehen werden. Dann sei davon auszugehen, dass die Fledermaus verletzt oder krank ist.

Flugunfähigkeit heiße aber nicht automatisch, dass das Tier mit Tollwut infiziert ist. Hinweise auf die Krankheit können bei den nachtaktiven Tieren das Attackieren von nahegelegenen Gegenständen, Orientierungsschwierigkeiten, Schluckbeschwerden oder Lähmungserscheinungen sein, so das Veterinäramt.

Die betroffene Fledermaus aus Bork wurde an eine Auffangstation übergeben, wo sie verstarb. Nach ihrem Tod wurde der Tollwut-Erreger vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Münster nachgewiesen. Obwohl Tollwut bei Fledermäusen in Norddeutschland nur selten vorkommt, gibt es den Virus zeitlich versetzt immer wieder. Grundsätzlich geht nach Auskunft des Veterinäramtes von Fledermäusen keine erhöhte Gefahr aus. Gesunde Tiere fliegen umher oder halten sich in ihren Schlafquartieren auf.

Impfung auffrischen

Das Amt verweist auf spezielle Anlaufstellen für den Fledermausschutz (www.fledermausschutz.de/ansprechpartner) und gibt an, dass der Erreger bei Fledermäusen noch nachgewiesen werden kann. Bei anderen in Deutschland lebenden Säugetieren – wie zum Beispiel dem Fuchs – konnte die Tollwut nahezu getilgt werden. Abschließend empfiehlt das Veterinäramt Haustierbesitzern, den Impfschutz ihrer Hunde und Katzen gegen Tollwut zu überprüfen und bei Bedarf eine Impfung vornehmen beziehungsweise den Impfschutz auffrischen zu lassen.

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