
Wild wuchernde Sträucher sehen nicht nur unschön aus, sie können auch gefährlich sein – zum Beispiel im Straßenverkehr, wenn sie die Sicht der Fahrer beeinträchtigen. Das hat zuletzt die Stadt Selm handeln lassen, nachdem mehrere Bürger Missstände, zum Beispiel an der Ecke zwischen Ludgeristraße und Funnenkampstraße, gemeldet haben. Mitarbeiter der Stadtwerke haben die Hecken daraufhin beschnitten.
Nach Angaben von Stadtsprecher Malte Woesmann passiert das „in regelmäßigen Abständen entsprechend der Vegetation“, wobei die Stadt nach einer Prioritätenliste vorgehe. Dabei hat die Verkehrssicherheit immer Vorrang. Das dürfte auch diejenigen freuen, die zuletzt Anfang Juni im Mängelmelder zum Beispiel von Linden berichtet haben, die im Dahler Feld die Sicht beeinträchtigen.
Ausnahmen vom Schneide-Verbot
Doch manch einer mag jetzt aufhorchen: Denn Hecken dürfen in den warmen Jahreszeiten nicht einfach heruntergeschnitten werden. Vom 1. März bis zum 30. September soll so die Brut- und Nistzeit von Vögeln beachtet und deren Lebensräume geschützt werden. Doch es gibt Ausnahmen – und genau darunter fällt das Thema Verkehrssicherheit. Im Bundesnaturschutzgesetz wird geregelt, dass dann „schonende Form- und Pflegeschnitte“ erlaubt sind. Auch erkrankte Pflanzen dürfen gestutzt werden. Generell werden in dem Gesetz Pflegeschnitte gestattet, um Hecken von Zuwachs zu befreien und in Form zu schneiden.

Wer allerdings ohne solche Umstände zur Gartenschere greift, kann mit einem Bußgeld rechnen. Das richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach der Länge der beschnittenen Hecke. Ist die bis zu zehn Meter lang, liegt das Bußgeld zwischen 40 und 750 Euro, bei einer Länge von bis zu 100 Metern zwischen 200 und 3000 Euro. Und ist sie länger, werden zwischen 750 und 12.500 Euro fällig. NRW ist damit vergleichsweise günstig: In Mecklenburg-Vorpommern kann die Strafe bis zu 100.000 Euro betragen.
Hobbygärtner genauso betroffen
Die Regeln gelten übrigens nicht nur für professionelle Gärtner, sondern auch für Privateigentümer. Die dürfen ebenfalls nicht einfach beschließen, ihre Hecke stark zurückzuschneiden. Genauso sind sie aber auch dafür zuständig, eben das zu tun, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. In Selm wird ein Privateigentümer schriftlich aufgefordert, den Mangel zu beseitigen.
Läuft die gegebene Frist ab, übernimmt die Stadt – und stellt die entstandenen Kosten dem Eigentümer in Rechnung. Verstöße gegen die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Selm“, wie die Rechtsgrundlage heißt, werden zudem mit 2000 Euro geahndet.
In einer vorherigen Version dieses Artikels haben wir berichtet, dass das Beschneiden von Hecken nur mit bestimmten Gründen erlaubt ist. Dem ist nicht so. Pflegeschnitte, um die Pflanze in Form zu bringen, sind das ganze Jahr über gestattet, solange keine Tiere gefährdet werden. Wir haben den Artikel entsprechend ergänzt und bitten, den Fehler zu entschuldigen.