
Der Entscheidung über den Haushalt 2024 und das Haushaltssicherungskonzept war Mitte August eine emotionale Debatte in der Sitzung des Rates der Stadt Selm vorausgegangen. Eher im Verborgenen ist danach eine Entscheidung getroffen worden, die Selm endgültig wieder handlungsfähig macht. Hatte die Stadtverwaltung bis dato wegen der angespannten Finanzlage unter der Maßgabe der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung eingeschränkt agieren können, ist diese Einschränkung nun aufgehoben. Der Kreis Unna als Kommunalaufsicht hat den von der Stadt vorgelegten Haushalt 2024 und das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Dadurch darf die Verwaltung jetzt auch Maßnahmen umsetzen, die nicht nur Pflichtaufgaben sind.
Allerdings macht Kreisdirektor Mike-Sebastian Janke der Stadtverwaltung und der Politik in Sachen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Selm für das Jahr 2024 einige Auflagen. Unter anderem diese:
- Haushaltsverbesserungen (Mehrerträge und Minderaufwendungen) im laufenden Haushaltsjahr sind vollständig zur Stärkung des Eigenkapitals und gleichzeitig zur Verbesserung der Liquiditätslage einzusetzen.
- Sind im Vergleich zu den Haushaltsansätzen konkret absehbare Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten, sind umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu kompensieren.
- Bei einer sich abzeichnenden negativen Abweichung des geplanten Jahresergebnisses im Haushaltsjahr 2024 von mehr als 2,5 Millionen Euro sind ein Nachtragshaushalt und ein Nachtragshaushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Kreisdirektor Janke mahnt zudem, dass die Stadt Selm sich mit dem Thema der möglichen Erhöhung der Grundsteuer A und B früher als geplant beschäftigen solle. Hintergrund: „Erst ab dem Jahr 2027 beabsichtigt die Stadt Selm die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern, den Prozentsatz der Vergnügungssteuer und die Hundesteuer zu erhöhen“, erklärt Janke. Insbesondere bei den Realsteuern solle mit einer Anpassung der Hebesätze in „entsprechender“ Höhe eine Ertragssteigerung von 2,5 Millionen Euro erzielt werden. Insgesamt führen die Steuererhöhungen zu einem Konsolidierungspotenzial von rund 2,6 Millionen Euro, listet der Kreisdirektor auf. „Damit kann die Stadt Selm im Planjahr 2027 wieder erstmalig einen ausgeglichenen Haushalt darstellen.“

Ultima Ratio
Die Stadtverwaltung um Bürgermeister Thomas Orlowski und Kämmerin Sylvia Engemann sieht die Erhöhung unter anderem der Grundsteuer jedoch als „Ultima Ratio“, also als letzte Lösung, wenn andere Konsolidierungsmaßnahmen nicht fruchten. Dass hatte die Stadtspitze der Redaktion gegenüber erklärt.
Die Stadt Selm habe aber nicht das Recht, machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen auch in Haushaltssicherungskonzepten auf künftige Jahre zu verlagern, betont Mike-Sebastian Janke. In dem Fall ist das die für 2027 geplante Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B. Laut dem Kreisdirektor sei der Haushaltsausgleich nur mit einer Anhebung der sogenannten Realsteuern (dazu zählt die Grundsteuer, Anm. d. Red.) zu erreichen. Insofern halte er es für erforderlich, dass bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2025 die Umsetzbarkeit der Konsolidierungsmaßnahme „Hebesatzanpassung Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer“ bereits im Haushaltsjahr 2026 überprüft wird.