Seniorenbetreuung Impfpflicht in Lünen und Selm: Pflegedienst stellt Mitarbeiter frei

Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht.
Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsbereichen gilt seit März eine Impfpflicht. © picture alliance/dpa
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Freistellung konnte kompensiert werden

Kreis Unna hat noch keine Verbote ausgesprochen

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