Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 in Selm Das müssen Bürger beachten

Zettel mit Hinweis „Wahlbriefe“
Wer am Wahltag der Bundestagswahl nicht wählen kann oder will, kann vorher per Briefwahl seine Stimme abgeben – auch in Selm. © picture alliance/dpa
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Am 23. Februar ist es so weit: Die Bundestagswahl 2025 steht an. Bis dahin haben die Parteien noch einiges zu tun, um Wählerinnen und Wähler für sich zu gewinnen. Aber auch die Kommunen müssen einiges leisten, was die Wahl betrifft.

Die Stadt Selm teilte nun alles Wichtige zur Briefwahl mit, was Bürgerinnen und Bürger wissen müssen. Antworten auf die drängendsten Fragen.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungskarten verschickt?

In den kommenden Tagen werden alle wahlberechtigten Selmerinnen und Selmer ihre Wahlbenachrichtigungskarten für die anstehende Bundestagswahl bekommen, heißt es aus dem Amtshaus.

Ab wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Voraussichtlich ab dem 15. Januar können Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen anfordern.

Briefwahlunterlagen
Voraussichtlich ab dem 15. Januar ist in Selm Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 möglich. Hier die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl im Jahr 2020.© Arndt Brede

Wann können die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden?

Wegen der vorgezogenen Wahlen wird die endgültige Liste der Kandidierenden voraussichtlich erst am 30. Januar feststehen. Erst dann können die Stimmzettel gedruckt und geliefert werden. Höchstwahrscheinlich ist dies erst ab der ersten Februar-Woche möglich.

Wo können die Briefwahlunterlagen abgeholt werden?

Die Stadtverwaltung wird im Raum 001 (Bürgerbüro) ein Wahlbüro einrichten, wo Menschen gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte und des Personalausweises die erforderlichen Unterlagen bekommen können.

Kann man direkt im Wahlbüro wählen?

Ja, im Wahlbüro werden eine Wahlurne sowie eine Wahlkabine aufgestellt.

Wie kann man die Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Briefwahlunterlagen können direkt beim Wahlamt der Stadt Selm angefordert werden. Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält auf der Rückseite einen entsprechenden Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden muss. Zudem ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auch über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder online unter www.selm.de möglich.

Können die Briefwahlunterlagen auch von jemand anderem abgeholt werden?

Ja, die Wahlschein- und Briefwahlunterlagen dürfen auch an einen anderen Menschen als den Wahlberechtigten ausgehändigt werden. Das geht aber nur dann, wenn die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Eine solche Vollmacht kann jedoch nur genutzt werden, wenn der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Zum Thema
Hinweise der Stadt Selm zur Bundestagswahl
  • Aufgrund der kurzen Organisations- und Bearbeitungszeit empfiehlt die Stadt Selm anstatt der Briefwahl den direkten Gang ins Wahllokal.
  • Aufgrund rechtlicher Veränderungen musste die Steinstraße anstelle des Wahlbezirks 8080 (Jugendzentrum St. Josef) dem Wahlbezirk 8060 (Kindergarten St. Martin) zugeordnet werden.
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