
Die Stadt Schwerte hatte mit der Bekanntgabe der Erlaubnis für Osterfeuer bis zum Erscheinen der neuen Corona-Verordnung gewartet. Nun ist klar, dass Osterfeuer unter der 3G-Regel stattfinden dürfen.
Bislang wurden demnach vier Veranstaltungen für Schwerte angemeldet. Die Stadt erklärt die Zurückhaltung mit der Unsicherheit, ob Osterfeuer wieder möglich sein würden.
Da das nun der Fall ist, sind Anmeldungen bis 14 Tage vor Ostern (16.4.) beim Ordnungsamt möglich – also bis zum 2. April. Der 1. April ist ein Freitag. Bei der Anmeldung erhalten die Veranstalter dann die Informationen zu den Ordnungsbehördlichen Verordnungen, zum Beispiel zu den Umweltauflagen.
Wer ein Osterfeuer besuchen möchte, muss sich etwas gedulden, die genehmigten Veranstaltungen sollen aber alsbald veröffentlicht werden.