
Eine Schiedsperson ist hauptsächlich für die Schlichtung von Auseinandersetzungen, wie beispielsweise zwischen Nachbarn oder Mitgliedern einer Hausgemeinschaft, verantwortlich. Teilweise kommt sie aber auch im Bereich der Kleinkriminalität, also bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung etc., zum Einsatz.
Zuhören und Vermitteln
In entspannter Atmosphäre hört die Schiedsperson zu und versucht, den Parteien zu einer gemeinsamen Lösung zu helfen. Eine Schiedsperson sollte daher eine besonders hohe soziale Kompetenz und gute Fähigkeiten im Zuhören und Vermitteln haben, damit der Konflikt letztendlich beigelegt werden kann.
Dabei ist wichtig zu beachten, dass sie nicht wie ein Richter am Ende ein Urteil fällt, stattdessen schließen die beiden streitenden Parteien einen Vertrag. Dieser wird vorher zwischen den Parteien unter der Vermittlung der Schiedsperson ausgehandelt.
Schiedsperson werden
Aktuell sucht die Stadt Schwerte eine Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren für den Schiedsbezirk I (Schwerte-Ost, Schwerterheide, Lichtendorf, Geisecke).
Um Schiedsperson zu werden, muss man im besagten Schiedsbezirk I leben, zwischen 25 und 75 Jahre alt sein und sich bis zum 30. April beim Rechtsamt der Stadt Schwerte oder per E-Mail an marco.gosewinkel@stadt-schwerte.de bewerben.
Die Schiedsperson wird dann vom Rat der Stadt Schwerte gewählt und anschließend vom Amtsgericht vereidigt.