
Wer schon einmal bei einem Spaziergang durch die Stadt oder den Wald in einen Hundehaufen getreten ist, kennt den Ärger. Damit das nicht passiert, sind Hundehalter dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften direkt zu entfernen.
In Bottrop wurde nun sogar eine Pflicht zum Mitführen von Hundekotbeuteln eingeführt. Wer dieser nicht nachkommt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. In Extremfällen seien sogar 1.000 Euro möglich, berichtet der WDR.
Schwerte vertraut Hundehaltern

Könnte eine solche Verordnung für Hundebesitzer auch für Schwerte in Frage kommen? Wir haben bei Stadtpressesprecher Ingo Rous nachgefragt.
Eine Verpflichtung für das Mitführen von mindestens einem unbenutzten Hundekotbeutel sei in Schwerte zurzeit nicht geplant, so die Antwort. Das Vertrauen in die Hundebesitzerinnen und -Besitzer in der Stadt scheint also gegeben. Trotzdem wolle man die „Lage beobachten“. Ganz ausschließen sollten Halter und Halterinnen von Vierbeinern ein solches Gesetz also auch in Schwerte nicht.
Grundsätzlich gilt sowieso: Das Liegenlassen von Hundekot ist eine Ordnungswidrigkeit. Wer ihn nicht einpackt und wegwirft, riskiert ein kommunenabhängiges Bußgeld.
Dieser Text ist zuerst am 10. Januar 2025 erschienen.