Marienkrankenhaus Lockerung der Besuchsregelung für Krankenhäuser: Die Regeln im Überblick

Der Kreis hat die Regelungen für Besuche im Krankenhaus angepasst – das gilt auch für das Marienkrankenhaus.
Der Kreis hat die Regelungen für Besuche im Krankenhaus angepasst - das gilt auch für das Marienkrankenhaus. © Reinhard Schmitz
Lesezeit

Die Lockerungen im Kreis Unna erreichen auch die Krankenhäuser. Die Besuchsregelungen werden ab Samstag (19.6.) gelockert. Das gilt auch für das Schwerter Marienkrankenhaus. Grundsätzlich gilt aber, dass die Besuche in Kliniken auf das Notwendigste beschränkt werden sollen.

Uneingeschränkte Besuchszeiten gibt es zudem nicht. Patientenbesuche sind im Marienkrankenhaus täglich zwischen 15 Uhr und 19 Uhr (Ende der Besuchszeit) möglich. Und auch die Dauer des Besuchs ist nicht unbegrenzt: Ab dem dritten Tag im Krankenhaus darf jeder Patient täglich für 30 Minuten einen Besucher, möglichst nur nahe Angehörige, empfangen. Dabei darf sich in einem Patientenzimmer maximal ein Besucher aufhalten.

Registrierung und Testpflicht

Die namentliche Registrierung und das Ausfüllen eines Screening-Bogens sind für den Besuch notwendig, wie Marienkrankenhaus-Sprecher Detlev Schnitker mitteilt. Zur Überprüfung ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Alle Besucher müssen zudem ein negatives Schnelltestergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, mitbringen und vorweisen. Wichtig ist hierbei: Die Regelung gilt auch für genesene und vollständig geimpfte Besucherinnen und Besucher. Denn auch geimpfte Personen können Träger des Virus sein.

Weiterhin gelten die aktuellen Hygieneregeln: Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen von Krankenhaus und Patientenzimmer, anderthalb Meter Mindestabstand zu anderen Personen. Im Klinikgebäude ist außerdem eine FFP2-Maske zu tragen.

Diese Regelungen gelten ab Samstag (19.6.) im Marienkrankenhaus. © Schnitker © Schnitker

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Regelungen können Ausnahmen in Absprache mit dem Stationspersonal getroffen werden. Dies gilt insbesondere für die Angehörigen von sterbenden und palliativ versorgten Patientinnen und Patienten sowie in der Geburtshilfe.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen