Startseite Schwerte Bei Rot über Ampel: Kein Fahrverbot, weil Polizist nicht auf die Uhr schaute | Schwerte OLG-Urteil Bei Rot über Ampel: Kein Fahrverbot, weil Polizist nicht auf die Uhr schaute Heiko Mühlbauer Redakteur 12.11.2020 05:00 Uhr Am späten Freitagnachmittag kam es an der Kreuzung Ostentor in Schwerte zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person leicht verletzt wurde. © Heiko Mühlbauier Bei Rot über die Ampel, bedeutet Fahrverbot, urteilte ein Schwerter Richter. Seine Kollegen in Hamm sahen das anders und kassierten das Urteil ein, weil ein Polizist nicht auf die Uhr gesehen habe. 2 Min Lesezeit 230 Euro und einen Monat FahrverbotSchwerter Rechtsanwalt zog vors OLG