
Insgesamt sieben Städte und Kreise in NRW haben bereits eine nächtliche Ausgangsbeschränkung beschlossen. Dabei gibt es für die verschiedenen Regionen unterschiedliche Regelungen. In einigen Gebieten gilt auch in der Silvesternacht ein Ausgangsverbot. Die Regeln für die einzelnen Regionen finden Sie hier:
Gütersloh
Seit dem 28. Dezember gilt in Gütersloh eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr. Diese Regelung soll zunächst bis zum 10. Januar gültig sein. In dieser Zeit dürfe das Haus nur aus gewichtigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen beispielsweise medizinische oder berufliche Notwendigkeiten oder die Versorgung von Tieren. Eine Ausnahme an Silvester werde es nicht geben.
Kreis Düren
Auch im Kreis Düren gilt die Ausgangssperre – ohne Ausnahme in der Silvesternacht – von 21 bis 5 Uhr.
Kreis Minden-Lübbecke
Im Kreis Minden-Lübbecke gilt die Ausgangssperre bereits seit dem 23. Dezember. Hier darf von 21 Uhr am Abend bis 4 Uhr morgens nur in bestimmten Situationen das Haus verlassen werden. Für Silvester gibt es eine Ausnahme: Am Neujahrsmorgen gilt die Ausgangssperre ab 1 Uhr.
Kreis Lippe
Im Kreis Lippe gilt die Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 6 Uhr – an Silvester/Neujahr von 3 bis 6 Uhr.
Solingen
In Solingen gibt es an Silvester eine Ausgangssperre ab 1 Uhr, an den übrigen Tagen gilt diese von 22 bis 5 Uhr. Hier hatte ein Bürger gegen die grundsätzliche nächtliche Ausgangssperre in Solingen geklagt. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag jedoch ab.
Oberhausen
Mit Oberhausen hatte die erste Ruhrgebietsstadt bereits am 22. Dezember die Entscheidung getroffen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen einzuführen. An dem Tag der Entscheidung erreichte die Stadt laut Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 341,6 Neuninfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen den höchsten Wert in NRW – der höchste in NRW. In Oberhausen gilt die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, an Silvester jedoch erst ab 2 Uhr.
Kreis Herford
Der Kreis Herford macht Silvester eine grundsätzliche Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung, hier gilt sie in der Nacht zu Neujahr zwischen 1 Uhr und 6 Uhr – sonst müssen die Bürger des Kreises von 21 Uhr bis 4 Uhr am Morgen zu Hause bleiben.