Verkaufsoffener Sonntag NRW Sind Geschäfte an Totensonntag (26.11.) geöffnet?

Frauen tragen am verkaufsoffenen Sonntag Einkaufstüten durch die Fußgängerzone.
Szenen wie diese wird es am Totensonntag (26. November) nicht geben: Verkaufsoffene Sonntage sind an diesem Tag in NRW nicht erlaubt. © Martin Gerten/dpa
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Weihnachten rückt immer näher. Das bedeutet auch: Die Zeit, um die Geschenke für die Liebsten zu kaufen, wird immer kürzer. Wer dafür unter der Woche keine Zeit findet, kann auf einen der verkaufsoffenen Sonntag in NRW ausweichen. Doch dürfen an Totensonntag (26. November) die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen überhaupt öffnen?

Obwohl er kein gesetzlicher Feiertag in NRW ist, gilt Totensonntag dennoch als ein sogenannter stiller Feiertag. Das bedeutet: An diesem besonders geschützten Gedenktag gelten spezielle Regeln und Verbote.

Verkaufsoffener Sonntag an Totensonntag: Diese Regeln gelten in NRW

Welche das in Nordrhein-Westfalen konkret sind, ist im „Gesetz über Sonntage und Feiertage“ – oder kurz: „Feiertagsgesetz“ – festgehalten. Darin steht, dass an stillen Feiertagen – neben dem Totensonntag sind das Karfreitag, Allerheiligen und der Volkstrauertag – folgende Dinge verboten sind:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz

Zu welchen Uhrzeit diese Verbote in Kraft sind, hängt vom jeweiligen Feier- bzw. Gedenktag ab. An Totensonntag gelten sie zum Beispiel von 5 bis 18 Uhr.

Aber was heißt das nun für verkaufsoffene Sonntage? Ganz einfach: Weil die Erlaubnis für verkaufsoffene Sonntagen in NRW an die Durchführung einer Veranstaltung (z.B. Stadtfest oder Markt) geknüpft ist, diese aber durch das Feiertagsgesetz an Totensonntag verboten sind, gibt es auch keine verkaufsoffenen Sonntage. Das heißt: In keiner einzigen Stadt in Nordrhein-Westfalen dürfen am 26. November 2023 die Geschäfte öffnen. Menschen, die am Sonntag shoppen möchten, müssen also auf einen der ersten drei Adventssonntage ausweichen (der vierte Advent fällt in diesem Jahr auf Heiligabend).

Totensonntag: Sind die Geschäfte in den Niederlanden geöffnet?

Es gibt aber ein Hintertürchen: Während in NRW an Totensonntag keine verkaufsoffenen Sonntage erlaubt sind, ist im Nachbarland ein Einkaufsbummel möglich. Weil es dort den Gedenktag nicht gibt und die Regeln für die Ladenöffnung an Sonntagen deutlich lockerer sind als in Deutschland, öffnen in den beliebten Shopping-Zielen auch am 26. November die Geschäfte. Das Designer Outlet in Roermond hat beispielweise am Sonntag im Rahmen der „Black Friday„-Days sogar von 9 bis 22 Uhr geöffnet.

Neben den Geschäften dürfen auch die Weihnachtsmärkte in NRW an Totensonntag nicht wie gewohnt öffnen, sondern erst frühestens ab 18 Uhr, sobald die Verbote nicht mehr gelten. Die meisten Märkte – wie zum Beispiel der Weihnachtsmarkt in Dortmund, der Weihnachtsmarkt in Düsseldorf oder der Weihnachtsmarkt in Essen – bleiben daher am 26. November 2023 komplett geschlossen. Lediglich wenige wie der Cranger Weihnachtszauber oder der Weihnachtsmarkt am Centro in Oberhausen öffnen erst in den Abendstunden.

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