Umweltschutz Umwelthilfe und Land beschließen mehrere Einschränkungen für Autofahrer

Ein Schild, das auf ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter hinweist, hängt an einem Mast. Die Landeshauptstadt Stuttgart beginnt damit, das Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter in der sogenannten «kleinen Umweltzone» zu beschildern. (zu dpa: «Gutachten: Grenzwerte in Stuttgart mit Euro-5-Verboten einhaltbar») +++ dpa-Bildfunk +++ © picture alliance/dpa
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In der Auseinandersetzung um drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen ist auch der letzte Streit beigelegt. Das Land Nordrhein-Westfalen, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Stadt Düsseldorf einigten sich auf ein Maßnahmenpaket, um die Grenzwerte im Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten. Das teilten die Verhandlungspartner am Dienstag mit. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) bedankte sich per Twitter bei allen Beteiligten für die Einigung.

So soll an der Merowinger Straße und der Corneliusstraße in der Landeshauptstadt Düsseldorf der Verkehr durch Pförtnerampeln um bis 21 Prozent reduziert werden. Der Busverkehr soll beschleunigt und kostenlose Parkplätze in der Innenstadt gestrichen werden. Auf mehr Hauptstraßen muss die Stadt Tempo 30 anordnen. Gegen Falschparker muss die Stadt in Zukunft strikter vorgehen.

Grenzwerte jahrelang nicht eingehalten

Die DUH hatte bundesweit vor den Gerichten gegen die Luftreinhaltepläne der Kommunen geklagt. Darin wurden jahrelang von der EU aufgestellte Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung nicht eingehalten. Betroffen waren in Nordrhein-Westfalen neben Düsseldorf weitere 13 Kommunen. Nach ersten Gerichtsurteilen kam es zu zahlreichen außergerichtlichen Einigungen wie jetzt in Düsseldorf.

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