Landgericht Essen Essenerin (95) stirbt nach Sturz: Sohn soll Mutter nicht geholfen haben

Eine Pflegehausbewohnerin in einem Seniorenzentrum hält sich in ihrem Bett an einem Haltegriff fest, im Hintergrund steht eine Pflegekraft.
Dem Sohn sei immer wieder geraten worden, seine Mutter in ein Pflegeheim (Symbolbild) zu geben. Das habe er aber abgelehnt. © picture alliance / Angelika Warmuth/dpa
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Dieser Fall ist traurig: Im August letzten Jahres stirbt eine schwer an Demenz erkrankte, pflegebedürftige Frau in ihrer Essener Wohnung. Seit Mittwoch steht ihr Sohn vor Gericht. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 57-Jährige seiner Mutter nach einem Sturz von der Toilette nicht geholfen hat. Die 95-Jährige hatte sich die Schulter ausgekugelt, doch das soll den Angeklagten nicht weiter interessiert haben.

Wenige Tage später lag die Seniorin leblos in ihrem Bett. Der rechte Arm war schwarz verfärbt.

Als Todesursache wurde eine Lungenembolie festgestellt. Eine Folge der Schulterverletzung in Kombination mit einer massiven Herzschädigung, so die Anklage. Außerdem waren ein Bruch des rechten Arms, starke Schwellungen und Hämatome am ganzen Körper festgestellt worden.

An den Armen über den Boden gezogen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte schon länger nicht mehr in der Lage war, seine Mutter zu pflegen. Manchmal soll er sie an den Armen über den Boden gezogen haben, da er sie nach Stürzen nicht mehr hochheben oder tragen konnte.

Dem 57-Jährigen soll mehrfach dringend angeraten worden sein, professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Auch wegen des offenbar nicht besonders guten Pflegezustandes der 95-Jährigen. Das soll er jedoch immer wieder abgelehnt haben. Er wollte laut Anklage nicht auf das Geld verzichten, das er für die Pflege seiner Mutter erhielt.

Angeklagter spricht von Überforderung

Nach dem Sturz von der Toilette soll sich die Seniorin in einem absolut hilflosen Zustand befunden und unter großen Schmerzen gelitten haben.

Zum Prozessauftakt am Essener Landgericht hat der Angeklagte erklärt, dass er mit der Pflege seiner Mutter wohl „überfordert“ gewesen sei. Er habe sie jedoch niemals brutal behandelt. Auch die vielen Hämatome seien ihm nicht aufgefallen.

Mit einem Urteil ist voraussichtlich Ende des Monats zu rechnen.

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