Schöffenwahl 2023 in NRW: Tausende Laienrichter gesucht Das müssen Sie zur Bewerbung wissen

Ein Gerichtssaal während einer Verhandlung.
Die Kommunen in NRW suchen für die Schöffenwahl 2023 nach tausenden Laienrichtern. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-Pool | Jonas Walzberg
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Das Amt verspricht zwar neue Erfahrungen, aber auch Einblicke in menschliche Abgründe. Als ehrenamtliche Richter stehen tausende Schöffen Jahr für Jahr in der Verantwortung, einen Teil ihrer Zeit in Gerichten zu verbringen und sorgsam „im Namen des Volkes“ zu entscheiden. Alle fünf Jahre werden die Posten als Haupt- und Ersatzschöffen für die Land- und Amtsgerichte neu besetzt – nun ist es wieder soweit.

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen werben derzeit intensiv um ehrenamtliche Laienrichter. Insgesamt werden in NRW für die nächste fünfjährige Amtsperiode rund 10.000 Schöffen an den Amts- und Landgerichten gebraucht, wie die Deutsche Vereinigung der Schöffinen und Schöffen (DVS) mitteilte. Da die Vorschlagsliste doppelt so viele Kandidaten beinhalten muss, werden aber gut 20.000 Bewerber benötigt.

Viele Städte suchen noch händeringend nach Interessenten. Essen etwa braucht 1600 Personen für die Auswahl – bislang sind nach Angaben einer Sprecherin erst 700 Bewerbungen eingegangen. In Aachen werden knapp 600 Bewerber gesucht, gemeldet haben sich bisher 250. Auch in Münster und Bonn fehlen noch etwa die Hälfte der Kandidaten.

Schöffenwahl in NRW: Wer kann alles Schöffe werden?

Unter Schöffen versteht man ehrenamtliche Richter, die gemeinsam mit dem Gericht über schuldig oder nicht schuldig mitentscheiden. Außerdem haben sie auch eine eigene Stimme beim Strafmaß – gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) umfasst einige Voraussetzungen, die Personen erfüllen müssen, um für das Schöffenamt geeignet zu sein:

  • deutsche Staatsangehörigkeit und Beherrschung der deutschen Sprache
  • Personen müssen zu Beginn des Schöffenamtes zwischen 25 und 69 Jahren alt sein
  • kein laufendes Strafverfahren
  • Gesundheitlich ausreichend gute Verfassung

Außerdem sollten Menschen aus bestimmten Berufsgruppen das Schöffenamt nicht übernehmen. Dazu gehören etwa verbeamtete Personen, Anwälte und Polizisten.

Werden Schöffen für ihren Dienst bezahlt?

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, deswegen bekommen Schöffen grundsätzlich keine Vergütung für ihre Tätigkeit als Laienrichter. Schöffen haben allerdings einen Anspruch auf Entschädigung – denn das Amt ist mit einigem Zeitaufwand verbunden.

„Da das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, das man grundsätzlich nicht ablehnen darf, müssen Arbeitgebende die Arbeitnehmende für die Schöffentätigkeit freistellen. Daraus dürfen sich für Arbeitnehmende keine Nachteile ergeben“, schreibt die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu.

Wie läuft die Schöffenwahl 2023 in NRW ab?

Die Schöffenwahl in NRW findet im Frühjar 2023 statt. Dann werden die Schöffen für die Amtszeit 2024-2028 gewählt. Wer sich als Schöffe ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich in seiner Gemeinde bewerben. Für das Schöffenamt in Dortmund endet die Bewerbungsfrist beispielsweise am 31. März.

Infos zur Bewerbung als Schöffe in weiteren NRW-Gemeinden finden Sie hier:

Die Kommunen stellen aus den Bewerbern dann ihre Vorschlagslisten zusammen, aus denen Schöffenwahlausschüsse an Gerichten dann Laienrichter auswählen. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur Bewerber, die die Voraussetzungen für das Amt erfüllen.

Auf den Internetseiten der Gemeinden und Städte in NRW werden Informationen zu den Bewerbungsfristen und erforderlichen Unterlagen veröffentlicht. Mit dpa

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