Coronavirus Neue Corona-Verordnung für NRW: Schlupflöcher, Kurioses und eine 48-Stunden-Lücke

Die neue Corona-Schutzverordnung sagt genau, welche Kontakte im öffentlichen Raum erlaubt ist. Für den privaten Bereich sieht das anders aus. © picture alliance/dpa
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Für viele die wichtigste Frage zuerst: Mit wie vielen Menschen darf ich mich denn jetzt in meiner eigenen Wohnung treffen?

Die Schutzverordnung sagt, dass Hotels für touristische Übernachtungen weiter geschlossen bleiben. Was ist mit dem Familienbesuch, der nicht in meine kleine Wohnung passt?

Bisher musste man etwa nach einem Kontakt mit einem Infizierten 14 Tage in Quarantäne. Wie lautet die neue Regel?

Die Corona-Schutzverordnung regelt, welche Regeln bis zum 20. Dezember gelten und welche zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar. Was ist mit den beiden Tagen dazwischen?

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