Mit ersten Schritten dürfen die Einzelhändler ab dem 8. März ihre Läden wieder öffnen - allerdings zunächst nur nach vorheriger Terminvergabe und mit nicht mehr als einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Bund und Länder haben sich auf schrittweise Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Jetzt steht fest, was das ab Montag (8.3.) für NRW konkret bedeutet – etwa im Einzelhandel.