
Diese Tat macht immer noch fassungslos: Vor neun Monaten ist eine Frau aus Gelsenkirchen Opfer einer schrecklichen Bluttat geworden. Die 36-Jährige wurde von ihrem Ex-Freund erstochen, als sie gerade den Müll herausbringen wollte. Jetzt ist der 39-Jährige verurteilt worden. Die Strafe: lebenslange Haft wegen Mordes.
Es war der 13. August vergangenen Jahres, als der Vermessungs-Ingenieur aus Herne morgens gegen fünf Uhr mit seinem Auto zur neuen Wohnung seiner Ex-Partnerin fuhr. Vorher hatte er noch ein wuchtiges Küchenmesser eingesteckt. Klingenlänge: 30 Zentimeter.

Dass die 36-Jährige um diese Zeit ihre Wohnung verließ, um zur Arbeit zu fahren, war ihm bestens bekannt. Die beiden waren zuvor rund zwölf Jahre ein Paar. Ende 2023 war die Beziehung jedoch auseinandergebrochen. Sie wollte heiraten und Kinder – er spielte auf Zeit.
„Sie sind über die Trennung bis zum Schluss nicht hinweggekommen“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsverkündung an die Adresse des Angeklagten. „Ihre anfänglichen Depressionen sind im Laufe der Monate in Wut und Hass umgeschlagen und haben sich immer weiter gesteigert.“ Gleichzeitig seien „Tötungsfantasien“ entwickelt worden. „Sie haben sich in ihrem Besitzdenken verletzt gefühlt“, so Schmitt.
Sterbende Freundin im Arm
„Er wollte seine ehemalige Freundin bestrafen und er hat sie bestraft – weil sie es gewagt hat, sich von ihm zu trennen“, sagte auch Anwältin Andrea Wilhelm, die im Prozess die Eltern der Getöteten vertreten hat. Staatsanwältin Sonja Hüppe hatte es in ihrem Plädoyer so formuliert: „Sie durfte nicht glücklich sein.“
Nach der Tat war zunächst der neue Freund der 36-Jährigen unter Verdacht geraten und sogar vorübergehend festgenommen worden. Die beiden hatten das Haus gemeinsam verlassen, um zur Arbeit zu fahren. Sie ging zu den Mülltonnen im Hinterhof, er wartete am Auto. Als seine Partnerin nicht wiederkam, ging er ebenfalls in den Hof, um sie zu suchen. Helfen konnte er der 36-Jährigen allerdings nicht mehr.
Ärzte zählten 21 Stiche
Die Ärzte haben später 21 Stichverletzungen gezählt. Die 36-Jährige muss sich verzweifelt gewehrt haben, war aber nicht stark genug. Die Hauswand war voller Blut. „Er hat seine sterbende Freundin im Arm gehalten“, so Anwältin Wilhelm. Er habe danach monatelang nicht mehr arbeiten können.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft haben die Richter auch die besondere Schuldschwere festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Der Angeklagte selbst hatte auf eine mildere Verurteilung wegen Totschlags gehofft. Im Prozess zeigte er keinerlei Emotionen.