Wenn jemand stirbt und keine Erben da sind, was oft vorkommt, erbt der Staat. Dabei geht es um viel Geld, Häuser und Grundstücke, zuweilen aber auch um Geschirr, Briefmarken und einen Bären.
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Der Staat kann keine Erbschaft ausschlagen
Münster – die Stadt der schrottreifen vererbten Autos