Landgericht Dortmund Brutale Messerattacke am Bahnhof Hamm - Die Täter waren minderjährig

Weil die Freunde zur Tatzeit noch minderjährig waren, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Weil die Freunde zur Tatzeit noch minderjährig waren, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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Die Tat ereignete sich am Abend des 27. November 2018. Auf einem Fußweg am Westausgang des Bahnhofs in Hamm trafen damals zwei 15 und 16 Jahre alte Freunde und ein ebenfalls erst 16-Jähriger aufeinander. Über den Grund dafür, dass die Situation wenig später völlig eskaliert ist, gibt es unterschiedliche Angaben. Klar ist nur, dass vor allem für den zweiten 16-Jährigen seit diesem Abend nichts mehr ist, wie es einmal war.

Die beiden Angeklagten sollen den Jugendlichen damals mit mehreren Messerstichen schwer verletzt haben. Dabei kollabierte ein Lungenflügel, was ohne sofortige ärztliche Behandlung leicht zum Tod hätte führen können.

Die Messerklinge drang aber einmal auch in das linke Auge des damals 16-Jährigen ein. Der Augapfel wurde eröffnet, der Sehnerv durchtrennt. Seit diesem Abend ist der junge Mann auf dem linken Auge blind.

Die Staatsanwaltschaft hat die beiden mutmaßlichen Täter jetzt wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung angeklagt. Weil die Freunde zur Tatzeit noch so jung waren, findet der Prozess vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

An den nächsten Verhandlungstagen wollen sich die Angeklagten selbst zu den Vorwürfen äußern. „Wir werden schildern, wie sich der Vorfall aus unserer Sicht abgespielt hat“, sagte Verteidiger Christian Simonis im Anschluss an den Sitzungstag. In einer ersten Vernehmung sollen die beiden Verdächtigen eine Notwehr-Situation geschildert haben.

Ursprünglich sollte sich am Donnerstag auch noch ein dritter Angeklagter wegen Beihilfe vor der Jugendstrafkammer verantworten. Als die Verhandlung jedoch um 9.15 Uhr aufgerufen wurde, blieb sein Platz auf der Anklagebank leer.

Weil derzeit niemand weiß, wo sich der junge Mann aufhält, wird er nun mit einem Haftbefehl gesucht.

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