Urteil: Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung

Vor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild
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Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vor der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen (Az.: 9 A 146/21, 9 A 147/21 und 9 A 148/21).

Laut Betäubungsmittelgesetz ist nach Überzeugung des OVG keine Erlaubnis möglich. Der Gesetzgeber habe hier nicht die Nutzung eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gemeint, sondern nur zur Heilung von Krankheiten oder Beschwerden.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-934473/6

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