Urlauber: Wer vor Freitag gekommen ist, darf bleiben

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Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober angetreten wurden, bis zum 30. November untersagt sind. Die Verordnung tritt aber erst am Montag (2. November) in Kraft.

Besitzer und Dauermieter von Ferienhäusern sowie Dauercamper sind von dieser Regelung nicht betroffen.

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