Unzufrieden mit Tattoo: Gericht weist Klage ab

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
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Der beklagte Tätowierer erhielt einen Vorschuss in Höhe von 600 Euro und verteilte einen dunklen, flächigen Malgrund auf dem Oberarm, um das Tattoo mit einem neuen Cover Up in Form von Engelsflügeln zu überarbeiten. Nach mehreren Sitzungen war der Kläger unzufrieden, brach die Behandlung ab und ging zu einem anderen Studio. Er verlangte die Rückzahlung von Vorschuss, Zahlung des neuen Cover Ups und Schmerzensgeld wegen der erlittenen psychischen Probleme.

Das Gericht war nach der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass der beklagte Tätowierer die Vorlage originalgetreu übernehmen sollte. Denn er habe darauf hingewiesen, dass sich die Vorlage nicht genau übertragen lasse und die neue Tätowierung nicht genauso aussehen werde. Der Beklagte habe auch nicht fachlich mangelhaft gearbeitet. Ob die Engelsflügel, wie vom Kläger behauptet, misslungen gewesen seien, konnte der Sachverständige wegen der Qualität der vom Kläger vorgelegten Fotos nicht erkennen. Die verwendeten Farben hätten dem EU-Standard entsprochen.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-935155/2

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