
Laut Anklage brachte die Frau ihr fünftes Kind im vergangenen Juli ohne Hilfe in ihrer Wohnung zur Welt. Ihre Schwangerschaft habe sie der Familie und Bekannten gegenüber verheimlicht und von einer Scheinschwangerschaft gesprochen, sagte der Staatsanwalt. Nach der Geburt habe sie den kleinen Jungen in ein Handtuch und eine Plastiktüte gepackt und in einen Kleiderschrank gelegt. „Wie von ihr beabsichtigt“ sei das Baby daraufhin gestorben.
Am nächsten Morgen soll die Angeklagte zu einem Frauenhaus gefahren sein, an dem es eine Babyklappe gibt. Dort soll die Mutter ihr Kind auf eine Fensterbank gelegt haben, sodass der Alarm der Klappe nicht auslöste. Mitarbeiter der Einrichtung fanden später den toten Jungen.
Nach der Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin für weite Teile des Verfahrens ausgeschlossen. Der Richter begründete dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten. Die Frau habe angekündigt, sich vor Gericht zur Person und den Vorwürfen äußern zu wollen. Da es dabei um persönliche Lebensumstände gehe, solle dies unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen. Auch bei den Sachverständigen-Gutachten und den Plädoyers würden Zuschauer nicht zugelassen.
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