
Sollten die Vereine trotz der Zusage von Mittwoch für eine maximale Auslastung von 50 Prozent bei aber nicht mehr als 10.000 Zuschauern an ihren Anträgen festhalten, würde das Gericht aber laut Sprecherin Gudrun Dahme nicht mehr in dieser Woche darüber entscheiden. Die Vereine wie Köln oder Dortmund hatten deutlich höhere Zuschauerzahlen als die jetzt möglichen 10.000 gefordert. Der 1. FC Köln hatte im Antrag von 25.000 Fans gesprochen.
Das Gericht hatte im Laufe der Woche darauf verwiesen, dass es nicht über einzelne Zuschauerzahlen entscheiden kann. Zu klären sei ausschließlich, ob die Coronaschutzverordnung des Landes bei der Frage der Großveranstaltungen insgesamt bestätigt oder außer Vollzug gesetzt wird. Das gelte dann jetzt auch für die seit dem 3. Februar geltende neue Regelung. Neue Anträge müssten die Vereine nicht stellen.
Das Land NRW hat mit der neuen Regelung Beschlüsse der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder umgesetzt.
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