An den ersten Tagen mit der 15-Kilometer-Regel waren zunächst keine Verstöße bekanntgeworden. In vier NRW-Kreisen gilt seit Dienstag, dass Bewohner diese Gebiete nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird“. Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Für beide Fälle gibt es zahlreiche Ausnahmen – wie etwa den Weg zur Arbeit. Betroffen sind auch die Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen.
Im Oberbergischen Kreis gibt es als Corona-Schutzmaßnahme zudem nachts Ausgangsbeschränkungen. Hier seien wegen Verstößen 27 Anzeigen geschrieben worden, berichtete die Polizei. Unter anderem sei zudem in Lindlar am Freitagabend eine Feier mit sechs Teilnehmern aufgelöst worden.