Hilfe für Profisportler: Steuerfrei im Mannschaftsbus

Lesezeit

Wie aus dem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts hervorgeht, spielt es für die Steuerfreiheit der Zuschläge aber gar keine Rolle, ob die Spieler im Mannschaftsbus schlafen, Karten spielen oder eine Besprechung abhalten. Es sei unerheblich, „ob sich die Reisezeiten im Mannschaftsbus für Spieler und Betreuer vorliegend als individuell belastende Tätigkeit darstellen“, heißt es in der Entscheidung des VI. Senats.

Entscheidend ist demnach, dass die Mannschaft im Auftrag ihres Arbeitgebers Bus fährt. Zu den Aufgaben des Profidaseins zählt gemäß der Arbeitsverträge „die Beteiligung an Reisen des Arbeitgebers, für die dieser auch das zu benutzende Verkehrsmittel bestimmt.“

Wie bei Steuerverfahren üblich, nannte der Bundesfinanzhof weder den Namen des Klubs noch den Sitz des Finanzamts. Grund ist, dass auch für Steuerprozesse das Steuergeheimnis gilt.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-958924/2

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen