
NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) wies Vorwürfe der Opposition, um die Sicherheit in NRW sei es nicht gut bestellt, am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags als Unsinn zurück.
So blieben Haftbefehle wegen Mordes im Bestand, wenn die Täter nach Verbüßung des Großteils der Strafe abgeschoben wurden. Der Strafrest sei zur Bewährung ausgesetzt und der Haftbefehl nur aktiv, um eine Rückkehr des Mörders ins Land zu verhindern. Weil Mord nicht verjähre, dürften etliche Haftbefehle auch Tätern gelten, die längst tot seien.
Bei geringeren Delikten sei es zudem in vielen Fällen nicht geboten, die Vollstreckung aktiv zu betreiben. Wenn etwa die Auslieferung aus dem Ausland länger dauere als die zu erwartende Haftstrafe, hätte der Täter sogar Anrecht auf Entschädigung.
Eine internationale Fahndung sei daher in vielen Fällen nicht sinnvoll. Bei einem großen Teil der Haftbefehle gehe es zudem um Ersatzfreiheitsstrafen, also nicht gezahlte Geldstrafen.