
In Lünen wurden neue Wahlbezirke festgelegt. Der Wahlausschuss der Stadt hat entschieden, die Bezirke neu zu ordnen, um Änderungen im Kommunalwahlgesetz NRW gerecht zu werden. Diese Neuerungen betreffen sowohl die Bundestagswahl am 23. Februar als auch die Kommunalwahl am 14. September.
Die Anpassung der Wahlbezirke richtet sich nun nach der Anzahl der Wahlberechtigten anstelle der Einwohnerzahl. Zudem wurde die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten pro Bezirk von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Das bedeutet: Gibt es in einem Wahlbezirk deutlich mehr oder weniger Wahlberechtigte als in den Nachbarbezirken, muss der Bezirk neu zugeschnitten werden.
Benachrichtigungen ab Januar
Bei der Einteilung der neuen Wahlbezirke hat die Stadt natürliche Grenzen wie Straßen, Eisenbahnlinien oder Flüsse berücksichtigt. Dennoch kann es vorkommen, dass sich für Wählende der Wahlraum ändert und sie ein anderes Wahllokal aufsuchen müssen als in den vergangenen Jahren. In einigen Fällen könnte sogar die eine Straßenseite einem anderen Wahllokal zugeordnet werden als die gegenüberliegende Seite.
Die Stadt Lünen appelliert an die Bürger, den auf den Wahlbenachrichtigungen angegebenen Wahlraum zu nutzen. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl erfolgt zwischen dem 23. Januar und dem 2. Februar.