
Die Stadt Lünen beginnt ab dem 17. Juli mit dem Versand von rund 23.000 Änderungsbescheiden zur Grundsteuer. Diese Maßnahme erfordert wegen der „damit verbundenen Arbeitsaufwände“ nach Angaben der Stadt, dass der Dienstbetrieb beim Team Steuern für einige Zeit eingeschränkt wird.
Am 7. und 8. Juli können Bürger demnach zwar Anträge einreichen, jedoch steht der normale Beratungsservice in dieser Zeit nicht zur Verfügung. Ab Mittwoch (9. Juli) soll der Dienstbetrieb wieder uneingeschränkt angeboten werden.
Neue Hebesätze stehen fest
Die Bescheide informieren über neue Hebesätze der Grundsteuer, die eine signifikante Änderung für unterschiedliche Arten von Grundstücken darstellen. Für Eigentümer von Wohngrundstücken, wie Einfamilienhäuser und Wohnungseigentum, wird der Hebesatz von bisher 760 v. H. auf 702 v. H. gesenkt. Im Gegensatz dazu erhöht sich der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke, darunter Geschäftsgrundstücke oder unbebaute Flächen, von 760 v. H. auf 1.404 v. H. Auch die Grundsteuer A, relevant für landwirtschaftlich genutzte Flächen, wird von 390 v. H. auf 571 v. H. angehoben.
Erst in seiner Sitzung in der vergangenen Woche hat der Rat sich auf diese Hebesätze geeinigt. Wegen der prekären Haushaltssituation war das Thema immer wieder verschoben worden.