
Nach dem Bochumer Landgericht hat sich nun auch der Bundesgerichtshof mit den Schwarzgeld-Vorwürfen gegen einen Bauunternehmer aus Lünen beschäftigt. Und wieder musste der heute 51 Jahre alte Mann eine herbe Enttäuschung verkraften.
Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund hatten in den Jahren 2018 und 2019 schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten und einen befreundeten Unternehmer aus Witten aufgebracht.
Mittäter aus Witten
Nach einem mehrere Monate andauernden Verfahren vor dem Bochumer Landgericht zeigten sich schließlich auch die Richter davon überzeugt, dass die beiden Geschäftsmänner illegale Machenschaften verübt hatten.
Der Bauunternehmer aus Witten soll zahlreichen Mitarbeitern Schwarzlöhne gezahlt haben. Und um diese Geldflüsse zu verschleiern, wurden Scheinrechnungen in die Bücher eingepflegt, die ihm der Mann aus Lünen zur Verfügung stellte.
Scheinrechnungen aus Lünen
Der Wittener Haupttäter war dafür zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Komplize aus Lünen hatte mit zwei Jahren und zehn Monaten Haft ebenfalls eine Strafe erhalten, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.
Diese Urteile hat der Bundesgerichtshof jetzt in der Revision als fehlerfrei anerkannt und daher rechtskräftig werden lassen. Der Lüner muss also ins Gefängnis.