Neutralitätsgebot in Lünen Strenge Regeln für Stadtmitarbeiter vor der Kommunalwahl

Bildmontage: Links: Luftaufnahme des Lüner Rathauses. Rechts: Porträt vom Dezernent/Beigeordneten Axel Tschersich.
Axel Tschersich ist Beigeordneter in der Stadtverwaltung Lünen, unter anderem für den Fachbereich Personal, Organisation, IT. Er und Fachbereichsleiter Michael Kuzniarek haben dem Personalausschuss jüngst den Personalbericht der Verwaltung vorgelegt. © Blossey/Fröhling
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Dass Fachleute der Stadtverwaltung in Lünen von Parteien eingeladen werden, um Bürgern den Sachstand zu Projekten oder Vorhaben zu erläutern, ist gelebte Praxis. In der Phase vor anstehenden Wahlen sieht das allerdings anders aus: Dann gilt das rechtlich verankerte Neutralitätsgebot. Da am 14. September die Kommunalwahl ansteht, müssen sich Bedienstete in Zurückhaltung üben, wie es bei der Stadt Lünen heißt.

Axel Tschersich, Erster Beigeordneter der Stadt Lünen, hat die Beschäftigten am 5. Mai auf diese Situation im verwaltungsinternen Intranet hingewiesen und alle verpflichtet, in der verbleibenden Zeit bis zur Kommunalwahl das Neutralitätsgebot zu beachten. Demnach sei es Beschäftigten in den fünf Monaten vor der Wahl nicht erlaubt, sich auf öffentlichen politischen Veranstaltungen zu Vorgängen ihres Arbeitsbereichs zu äußern. Unabhängig davon müsse der Behördenleiter in dieser Zeit darüber entscheiden, ob von Parteien eingeladene Mitarbeitende an einer solchen Veranstaltung teilnehmen dürfen.

Termin morgens abgesagt

In Lünen hat das dazu geführt, dass der zuständige Fachbereichsleiter Mobilitätsplanung und Verkehrslenkung der Stadt Lünen sein Kommen zu einem Treffen von SPD Lünen-Süd und Bürgern an der Baustelle Derner Straße am 7. Mai am gleichen Tag morgens per Mail abgesagt hat. Der Termin sei zwei Wochen vorher zugesagt worden, so Ortsvereinsvorsitzender Manfred Kolodziejski. Darüber sei der Bürgermeister laut eigener Aussage nicht informiert gewesen.

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