Kleine-Frauns tritt doch nicht für weitere Amtszeit in Lünen an Weil ein Verfahren ansteht

Tritt doch nicht für eine weitere Amtszeit an: Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns.
Tritt doch nicht für eine weitere Amtszeit an: Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns. © Stadt Lünen/Goldstein
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Am Montag (7.7.) endet die Frist, bis zu der Bürgermeisterkandidaten für Lünen die nötigen Unterlagen für ihre Kandidatur einreichen müssen. Der Amtsinhaber wird das nicht tun: Jürgen Kleine-Frauns hat jetzt in einer persönlichen Erklärung mitgeteilt, dass er nicht für eine dritte Amtszeit kandidieren wird. Bisher hatte er immer wieder erklärt, noch einmal antreten zu wollen.

Der Hauptgrund für den Rückzug von der Kandidatur sei die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, jetzt doch ein Verfahren gegen ihn zu eröffnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Kleine-Frauns eine Verletzung des Dienstgeheimnisses vor, weil er eine Hinweis-E-Mail auf das Fehlverhalten seines ehemaligen ehrenamtlichen Stellvertreters – den Sexualstraftäter Daniel Wolski – an eben diesen weitergeleitet und sie dann in den Papierkorb geschoben hatte.

Die jetzige Erklärung, veröffentlicht unter anderem auf der Seite der Stadt Lünen und datiert auf den 6. Juli, ist über 3000 Wörter lang und schließt mit der Aussage, er sei ihm eine Ehre, „Bürgermeister unserer schönen Stadt Lünen zu sein“. Zuvor erläutert Kleine-Frauns, dass es abseits des Gerichtsverfahrens keine entscheidenden Gründe für den Rückzug gebe. „Weil das Verfahren aber weiter offen ist, versperrt das in den letzten 20 Monaten in der Öffentlichkeit erzeugte Bild den Blick auf meine Person“, schreibt Kleine-Frauns.

Kritik an Berichterstattung

Dazu beigetragen habe auch „eine Lokalpresse, die über das gegen mich gerichtete Verfahren vom ersten Tag an falsch und mit erhobenem Zeigefinger berichtet hat“. Kleine-Frauns sei als Co-Beteiligter dargestellt worden. Kleine-Frauns wirft im Speziellen vor, dass berichtet worden sei, in der Hinweis-E-Mail sei schon explizit auf sexuelles Fehlverhalten Wolskis hingewiesen worden. Dem sei nicht so, so Kleine-Frauns.

Diese Redaktion hatte auch den Inhalt der E-Mail mehrfach im Wortlaut veröffentlicht. Er lautet: „Sehr geehrter Herr Kleine-Frauns, ich möchte Ihnen mitteilen, dass Herr Wolski Kontakt mit einer damals 15-, jetzt 16-Jährigen hat. Sie hat uns alle Chatverläufe zukommen lassen. Verführung Minderjähriger ist strafbar. Das sollte er wissen. Wir werden es zur Anzeige bringen. Wir haben außerdem einen Zeugen, der bestätigt, dass Herr Wolski am vergangenen Wochenende dem besagten Mädchen 100 Euro persönlich überreicht hat, um ein späteres Treffen zu ermöglichen. Alles andere wird die Polizei dann mit Herrn Wolski klären.“

Kleine-Frauns erläutert zudem, bei der Verfasserin habe es sich um die Mutter eines 16-jährigen Freundes einer per Chat kontaktierten Minderjährigen gehandelt. „Sie betrachtete wohl die in der E-Mail ebenfalls angesprochenen Chat-Verläufe, mit denen des ehem. stellvertretenden Bürgermeisters auch das in der E-Mail konkretisierte Treffen gegen Geld angebahnt hatte, bereits als strafbare Verführung Minderjähriger“, schreibt Kleine-Frauns. Und weiter: „Dass es bei dem Treffen um sexuelle Handlungen ging, hat die Verfasserin der E-Mail in ihrer Aussage gegenüber der Polizei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Freundin ihres Sohnes sei es nur darum gegangen, den ehem. stellvertretenden Bürgermeister mit Fotos bei Laune zu halten, damit er sich mit ihr traf und sie mit dessen Taschengeld gemeinsam mit ihrem Freund feiern gehen konnte.“

Kleine-Frauns: Abläufe sind auffällig

Dass er sich jetzt dem Gerichtsverfahren stellen müsse, „nehme ich an“, auch wenn er bereits klargestellt habe, dass er sich persönlich „nichts vorzuwerfen habe. Wenn es nicht erlaubt ist, dass ich als Bürgermeister eine E-Mail an den Stellvertreter weiterleite, nachdem sich eine unbekannte Person über ihn beschwert hat, dann habe ich hier einen Fehler gemacht. Verantwortung zu tragen, setzt aber auch voraus, eigene Fehler nicht auszuschließen und gegebenenfalls einzugestehen.“

Kleine-Frauns schreibt dennoch, dass die Ermittlungen gegen ihn „m.E. unzulässig waren“, bringt den Vorgang dann in Verbindung mit „Weisungsrechten des CDU-geführten Kommunalministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft.“ Er führt weiter aus: „Dadurch aber, dass sich mein einst engster Vertrauter zeitlich parallel dazu im September 2024 für die Bürgermeisterwahl als Gegenkandidat der CDU ins Gespräch gebracht hat, sind die Abläufe zumindest ,auffällig‘.“ Gemeint ist hier der heutige CDU-Kandidat Christian Klicki. Dessen Antwort auf die Frage, ob er sich vorstellen könne zu kandidieren, hatte Kleine-Frauns als Gefährdung der Einheitlichkeit der Verwaltung interpretiert. Klicki hatte zunächst nicht einmal von einer Kandidatur gesprochen, sondern nur nicht entschieden widersprochen. Als klar war, dass Klicki tatsächlich kandidiert, war das Verhältnis endgültig zerrüttet.

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