
Am Dortmunder Landgericht ist der Prozess gegen einen Lüner Amateurfußballer zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Geschäfte mit rund 20 Kilo Marihuana vorgeworfen. Schon am ersten Verhandlungstag hatte der junge Mann ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Demnach sollten allerdings weit weniger Drogen tatsächlich durch seine Hände gegangen sein. Einen Großteil der Geschäfte habe er lediglich vermittelt, sagte der Angeklagte.
Geschäfte vermittelt
Die Auftraggeber sollen im Raum Osnabrück gewohnt haben und das Rauschgift schließlich ohne Umwege über Lünen direkt vom Lieferanten bezogen haben. Die Richter sahen keinen Grund, das dem Lüner nicht zu glauben. In sieben von neun Fällen bewerteten sie den Tatbeitrag des Angeklagten deshalb nicht als aktive Täterschaft, sondern als Beihilfe zum Drogenhandel. Der Lüner konnte also mit einer milderen Strafe rechnen.
Beihilfe statt Täterschaft
Seine Hoffnungen auf eine Bewährungsstrafe erfüllten sich indes nicht. Dafür hatte der Amateurfußballer in den vergangenen Jahren einfach schon zu viele Vorstrafen angehäuft. Unter anderem hatte er einmal in der Wohnung seiner Verlobten selbst Marihuana angebaut. Die Strafkammer verhängte schließlich zwei Jahre und sechs Monate Haft. Wird das Urteil rechtskräftig, muss der Mann ins Gefängnis.