
Die Stadt Lünen will die Bürger bald über erhöhte Gebühren und Steuern informieren. Einer Pressemitteilung zufolge plant die Stadt, am 30. Januar Bescheide für die Abfallbeseitigungsgebühren und die Grundsteuer zu versenden. Um Kosten zu sparen, werden die Gebühren in einem einzigen Bescheid zusammengefasst.
Bei der Hundesteuer ändert sich übrigens nichts: Der Steuersatz bleibt unverändert. Bereits versandte Dauerbescheide bleiben demnach weiterhin gültig. Ein erneuter Versand von Jahresbescheiden für bereits veranlagte Fälle erfolge nicht.
Grundsteuer noch unklar
Eigentumswechsel, Änderungen der Abfallbehälter oder sonstige Änderungen, die nach dem 20. Dezember bekannt gegeben worden sind, könnten aus technischen Gründen nicht mehr in den Jahresbescheiden berücksichtigt werden. Entsprechende Änderungsbescheide sollen zeitnah versendet werden.
Zurzeit diskutiert der Stadtrat über die Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer. Eine Entscheidung wird in der Sitzung am 6. März erwartet. Sollte eine Anpassung beschlossen werden, erhalten betroffene Eigentümer bis zum 30. Juni einen Änderungsbescheid für die Grundsteuer B, der rückwirkend zum 1. Januar 2025 gilt. Bereits zu viel gezahlte Grundsteuerbeträge würden erstattet oder mit zukünftigen Forderungen verrechnet.
Wer Fragen zu seinen Bescheiden hat, kann sich bei dem Team Steuern der Stadt Lünen melden. Anfragen werden per Mail an steuerabteilung@luenen.de angenommen.